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Grundsteuer B Gutachten

Haben Sie im Rahmen der Grundsteuerreform einen Wertbescheid erhalten, der Ihnen viel zu hoch erscheint? Mit einem Gutachten zum tatsächlichen Wert des Grund und Bodens gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG können Sie sich gegen fehlerhafte pauschale Bodenrichtwerte wehren.

Das Problem der Pauschalierung

Die neuen Bodenrichtwerte (BRW) der Gutachterausschüsse bilden oft große, heterogene Zonen ab. Individuelle Nachteile Ihres Grundstücks – wie starke Hanglage, Lärmbelästigung, ungünstiger Zuschnitt oder rechtliche Einschränkungen – fließen in den pauschalen Bescheid des Finanzamts nicht ein.

Die Lösung: Nachweis des tatsächlichen Werts

Der Gesetzgeber hat in Baden-Württemberg (LGrStG) eine Öffnungsklausel eingebaut. Sie ermöglicht es Eigentümern, durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, dass der tatsächliche Bodenwert ihres Grundstücks wesentlich niedriger ist als der pauschal angesetzte Bodenrichtwert.

Voraussetzung: Die Abweichung muss mehr als 30 % betragen. Ist dies der Fall, muss das Finanzamt den gutachterlich ermittelten, niedrigeren Wert für die Berechnung der Grundsteuer heranziehen.

Mein Vorgehen für Sie

1

Unverbindliche Vorab-Prüfung der Erfolgschancen

2

Ortstermin und Aufnahme aller wertmindernden Faktoren

3

Ausarbeitung eines form- und fristgerechten Gutachtens für das Finanzamt

Bodenrichtwert zu hoch?

Reagieren Sie schnell, um dauerhaft zu hohe Grundsteuerzahlungen zu vermeiden. Senden Sie mir unverbindlich Ihren Grundsteuerwertbescheid zur ersten Einschätzung.

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Hinweis: Meine Gutachten liefern eine unabhängige, sachverständige Beurteilung von Bodenwerten. Sie stellen ausdrücklich keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Bitte stimmen Sie das genaue Vorgehen im Rechtsbehelfsverfahren stets mit Ihrem Steuerberater ab.