Restnutzungsdauergutachten
(Gebäude-AfA)
Nutzen Sie Ihr Recht auf eine höhere Gebäudeabschreibung! Wenn die tatsächliche Lebensdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als vom Gesetzgeber pauschal angenommen, schaffen Sie die Basis für eine angemessene steuerliche Bewertung.
Die Pauschale (Standard)
Das Finanzamt schreibt Immobilien meist pauschal über 50 Jahre (2 % p.a.) ab. Der individuelle Zustand des Gebäudes wird dabei ignoriert.
Die reale Abschreibung
Oft beträgt die tatsächliche Restnutzungsdauer (RND) statt 50 nur noch 25, 20 oder gar 12 Jahre. Mit einem sachverständigen Gutachten können Sie diese verkürzte RND gegenüber dem Finanzamt fundiert begründen.
Warum ist ein Zertifizierter Immobiliengutachter ratsam?
Die bloße Vorlage eines Energieausweises oder die Schätzung eines Maklers reichen für das Finanzamt nicht aus. Gemäß dem positiven BFH-Urteil von 2024 sowie der Rücknahme der Nichtanwendungserlasse durch das Bundesfinanzministerium (BMF) in 2025 müssen Finanzämter ein qualifiziertes Gutachten anerkennen, das den Vorgaben der ImmoWertV entspricht.
Ihre Sicherheit: Anerkannt beim Finanzamt
Als zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG verfüge ich über die notwendige fachliche Legitimation. Meine Gutachten basieren auf einer detaillierten Vor-Ort-Besichtigung, der präzisen Modellierung nach ImmoWertV und einer fundierten Bausubstanzanalyse.
Häufige Fragen (FAQ) zur Restnutzungsdauer
Wie wird die Restnutzungsdauer nach BFH-Vorgaben berechnet?
Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt, dass die Berechnung der verkürzten Restnutzungsdauer methodisch sauber nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt. Als Gutachter erfasse ich den tatsächlichen Modernisierungsgrad, Baumängel und die wirtschaftliche Überalterung, um eine objektive Begründung für die AfA-Anpassung zu liefern.
Gilt das Gutachten auch für die Erbschaftsteuer?
Ja, ein Gutachten über den Immobilienwert und den Gebäudezustand kann auch bei Erbschaft oder Schenkung essenziell sein. Wenn die Substanz schlecht ist, spiegelt sich das in einem geringeren Verkehrswert wider. Wichtig: Eine finale steuerliche Anerkennung des Gutachtens obliegt stets dem zuständigen Finanzamt.
Möchten Sie klären, welches Potenzial in Ihrer Restnutzungsdauer steckt?
Nutzen Sie meinen kostenfreien Online-Rechner für eine erste Indikation oder kontaktieren Sie mich direkt für eine belastbare Begutachtung.
Hinweis: Meine Gutachten liefern eine unabhängige, sachverständige Beurteilung des Gebäudezustands. Sie stellen ausdrücklich keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Bitte stimmen Sie die genauen steuerlichen Auswirkungen stets vorab mit Ihrem Steuerberater ab.
