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Steuerliche Wertermittlung & Kaufpreisteilung

Finanzämter nutzen für die Bewertung von Immobilien oft stark vereinfachte und pauschalisierte Massenverfahren, die häufig zu extrem überhöhten Immobilienwerten führen. Mit einem detaillierten Verkehrswertgutachten können Sie diese behördlichen Schätzwerte widerlegen. Liegt der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie jedoch am Stichtag niedriger als vom Finanzamt pauschal ermittelt, können Sie durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten diesen "niedrigeren gemeinen Wert" nachweisen (§ 198 BewG) und so eine objektive Grundlage für die steuerliche Bewertung schaffen.

Das Nachweisrecht des niedrigeren gemeinen Werts

Der Gesetzgeber sieht explizit vor, dass Steuerpflichtige den Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes erbringen dürfen ("Öffnungsklausel"). Dies setzt jedoch den Nachweis durch einen qualifizierten Sachverständigen voraus. Ohne ein formal korrektes Gutachten weicht das Finanzamt nicht von seinen Berechnungen ab.

Feststellungserklärung

Beleg für das Finanzamt, wenn der angesetzte Wert für Erbschafts- oder Schenkungssteuer deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Kaufpreisteilung

Professionelle Aufteilung in Bodenwert und Gebäudewert, um die Bemessungsgrundlage der AfA bei vermieteten Objekten sachverständig nachzuweisen.

Gerichtliche Anlässe

Neben steuerlichen Zwecken erstelle ich auch Gutachten für gerichtliche Prozesse. Sei es für das Betreuungsgericht beim Verkauf einer Immobilie durch einen Betreuer oder für Zwangsversteigerungen – hier ist absolute Neutralität und formale Perfektion gefragt.

Wirkt der Bescheid vom Finanzamt zu hoch?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob sich ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Sie finanziell lohnt.

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Hinweis: Meine Gutachten liefern eine unabhängige, sachverständige Beurteilung von Immobilienwerten. Sie stellen ausdrücklich keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Bitte stimmen Sie die steuerlichen Konsequenzen stets vorab mit Ihrem Steuerberater ab.