Sebastian Rudek ImmoWert Gutachter Logo
Leistungen
VerkehrswertgutachtenRestnutzungsdauerSteuerliche WertermittlungGrundsteuer B
RatgeberAfA-RechnerÜber michErstberatung anfragen
Zurück zur Übersicht

Kurzgutachten

Nicht jeder Anlass erfordert ein vollumfängliches und extrem detailliertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Für viele private und außergerichtliche Zwecke ist ein sogenanntes Kurz- oder Kompaktgutachten die schnellere und kosteneffizientere Alternative.

Wann reicht ein Kurzgutachten?

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Sie benötigen eine realistische, sachverständige Werteinschätzung, um einen fairen Angebotspreis festzulegen oder ein Kaufangebot zu prüfen.

Interne Familienabsprachen

Bei Vermögensübertragungen innerhalb der Familie, bei denen sich alle Parteien einig sind und es nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Eigene Vermögensübersicht

Zur privaten Dokumentation oder zur Vorlage bei Kreditinstituten (sofern diese kein Vollgutachten fordern).

Unterschied zum Vollgutachten

Methodisch unterscheidet sich das Kurzgutachten nicht vom Vollgutachten. Ich ermittle den Wert nach den gleichen standardisierten, normierten Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert-, oder Vergleichswertverfahren).

Der Unterschied liegt lediglich im Umfang der textlichen Ausführungen. Beschreibungen zur Mikro- und Makrolage, detaillierte Bauschreibungen oder umfangreiche Fotodokumentationen werden auf das Wesentliche reduziert. Das spart Zeit und Kosten, liefert aber dennoch ein methodisch sauberes und belastbares Endergebnis.

Reicht ein Kurzgutachten für Ihren Fall?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir, ob ein Kurzgutachten für Ihren Zweck ausreicht oder ob rechtliche Vorgaben ein Vollgutachten erfordern.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen

Hinweis: Ein Kurzgutachten entfaltet vor Gericht und gegenüber dem Finanzamt (z.B. bei der Erbschaftsteuer oder Scheidungen) in der Regel keine bindende rechtliche Wirkung.