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Der Ortstermin beim Immobiliengutachter: Ablauf & Checkliste

Veröffentlicht am 18. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis

Der Ortstermin beim Immobiliengutachter: Ablauf & Checkliste

Der persönliche Ortstermin ist das Herzstück eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens (§ 194 BauGB). Eine fundierte Wertermittlung ohne Objektbegehung ist nach den Standesregeln zertifizierter Sachverständiger (DIAZert) unseriös.


1. Die 4 Phasen des Ortstermins

  1. Vorbesprechung & Unterlagenabgleich: Der Gutachter gleicht vor Ort die tatsächlichen Gegebenheiten mit den Bauplänen, Grundbuchauszügen und Grundrissen ab.
  2. Außenbegehung (Grundstück & Hülle): Begutachtung der Makrolage/Mikrolage, Grundstücksgrenzen, Fassade, Dacheindeckung, Fenster und Anbauten (Garagen, Carports).
  3. Innenbegehung (Geschoss für Geschoss): Besichtigung aller Räume vom Keller bis zum Dachgeschoss. Erfassung von Ausstattungsstandard, Grundrissfunktionalität und Grundsubstanz.
  4. Fotodokumentation & Fotoprotokoll: Alle wertrelevanten Merkmale sowie sichtbaren Baumängel oder Modernisierungsstände werden fotografiert und im Gutachten dokumentiert.

2. Wichtiger Hinweis: Grenzen der zerstörungsfreien Sichtprüfung

Der Wertermittlungssachverständige führt während der Objektbegehung ausschließlich eine visuelle Sichtprüfung durch. Das bedeutet:

  • Es werden keine Bauteile geöffnet (z. B. Wände, Deckenverkleidungen, Estrich).
  • Es werden keine Laboruntersuchungen (z. B. Schadstoffanalysen auf Asbest oder Holzschutzmittel) durchgeführt.
  • Offensichtliche Mängel (z. B. Risse in der Fassade, feuchte Stellen) fließen als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) in die Wertermittlung ein.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem Steuerberater.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde zur allgemeinen Information mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und redaktionell geprüft. Er dient reinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder bindende gutachterliche Beratung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Für eine verbindliche und fachlich belastbare Bewertung Ihres individuellen Falles nutzen Sie bitte unsere persönliche Beratung.

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