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Immobilienbewertung bei Scheidung (Wertheim & Umgebung): Zugewinnausgleich fachlich fundiert klären

Veröffentlicht am 14. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis

Im Falle einer Ehescheidung gehört die gemeinsame Immobilie häufig zu den größten Vermögenswerten. Wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens der Zugewinnausgleich nach Maßgabe der §§ 1373 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berechnet, ist die fachgerechte Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) der Immobilie in der Regel erforderlich. Dies gilt insbesondere in Wertheim, dem Main-Tauber-Kreis und Umgebung, wo sich Immobilienmärkte stark ausdifferenzieren können.

Die Bedeutung der Stichtage

Das Familienrecht verlangt beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für die Bewertung der Immobilie zwei klare Stichtage:

  1. Anfangsvermögen (§ 1374 BGB): Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung.
  2. Endvermögen (§ 1384 BGB): Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

Zusätzlich kann der Trennungszeitpunkt relevant werden, wenn vermögensmindernde Handlungen geprüft werden müssen. Ein rechtsgültiges Verkehrswertgutachten stellt sicher, dass der tatsächliche Immobilienwert zu den exakten, juristisch relevanten Stichtagen ermittelt wird – notfalls rückwirkend.

Das Verkehrswertgutachten als Basis für außergerichtliche Einigungen

Zahlreiche Konflikte vor den Familiengerichten entstehen durch voneinander abweichende Wertvorstellungen der Eheleute (z.B. eine Partei stützt sich auf eine Makleraussage, die andere auf den Kaufpreis vor 15 Jahren).

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) schafft eine neutrale, fundierte Verhandlungsgrundlage. Die systematische Wertermittlung über das Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren berücksichtigt sämtliche wertbeeinflussenden Parameter, wie beispielsweise eingetragene Wohnrechte im Grundbuch (Abt. II) oder offensichtliche Baumängel im Rahmen einer Sichtprüfung (es erfolgt jedoch ausdrücklich keine tiefgehende physikalische Bauschadensbewertung).

Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) zertifiziertes Gutachten wird von den Parteien sowie von Gerichten als neutraler Nachweis anerkannt und fördert eine außergerichtliche, zeitsparende Einigung beim Zugewinnausgleich.


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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem Steuerberater.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde zur allgemeinen Information mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und redaktionell geprüft. Er dient reinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder bindende gutachterliche Beratung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Für eine verbindliche und fachlich belastbare Bewertung Ihres individuellen Falles nutzen Sie bitte unsere persönliche Beratung.

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