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Verkehrswertgutachten bei Erbschaft (Würzburg): Anforderungen des Finanzamts

Veröffentlicht am 28. Mai 2026

Im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung setzt das zuständige Finanzamt (z.B. Finanzamt Würzburg) den Wert einer Immobilie für die Erbschaftsteuererklärung nach einem standardisierten Massenbewertungsverfahren fest. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 176 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG).

Diese pauschalierten Verfahren berücksichtigen jedoch die spezifischen, individuellen Eigenschaften einer Immobilie in Würzburg und Umgebung oftmals nicht in ausreichendem Maße. Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder rechtliche Einschränkungen (wie Wohnrechte) fallen bei der Standardbewertung häufig unter den Tisch.

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)

Ist der steuerlich festgesetzte Wert nach dem Massenverfahren zu hoch, räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen über die sogenannte Öffnungsklausel in § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) nachzuweisen.

Gemäß den Richtlinien der Finanzverwaltung bedarf es für diesen Nachweis zwingend eines Gutachtens, das von einem Sachverständigen (z.B. zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, wie DIAZert) unter strikter Einhaltung der Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt wurde.

Warum formlose Schätzungen nicht genügen

Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellen höchste formale und inhaltliche Anforderungen an Verkehrswertgutachten. Ein Makler-Kurzgutachten, ein reiner Bauschadensbericht oder Wertermittlungen von Online-Portalen erfüllen diese Kriterien nicht. Das Finanzamt weist solche Belege bei der Erbschaftsteuererklärung im Regelfall ab.

Ein anerkennungsfähiges Gutachten nach ImmoWertV erfordert:

  1. Eine ausführliche Begutachtung beim Ortstermin.
  2. Die Ableitung der Marktdaten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) aus den Daten der örtlichen Gutachterausschüsse (für Würzburg zuständig: Gutachterausschuss der Stadt Würzburg).
  3. Eine nachvollziehbare, methodisch stringente Anwendung von Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren.

Als DIA-zertifizierter Gutachter erstelle ich Verkehrswertgutachten für Würzburg und den Umkreis (100km), die den formellen und sachlichen Anforderungen der Finanzämter im Rahmen der Erbschaftsteuer entsprechen.

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