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Was kostet ein Immobiliengutachten? Honorare & Preise im Überblick

Veröffentlicht am 6. Juli 2026
Inhaltsverzeichnis

Was kostet ein Immobiliengutachten? Honorare & Preise im Überblick

Eigentümer, Erben und Investoren in Würzburg, Wertheim, Kitzingen und Schweinfurt stellen sich vor der Beauftragung eines Immobiliengutachters zu Recht die Frage: Welche Kosten entstehen für eine professionelle Wertermittlung?


1. Wie setzen sich die Kosten für ein Immobiliengutachten zusammen?

Seit dem Wegfall der verbindlichen Festpreise nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden Gutachterhonorare frei vereinbart. Sie richten sich in der Regel nach:

  1. Art des Gutachtens: Ein fundiertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erfordert eine umfassende Recherche (Grundbuch, Kataster, Bodenrichtwert, Mietverträge) und ist aufwendiger als ein formloses Kurzgutachten.
  2. Immobilienart & Komplexität: Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ist schneller zu bewerten als ein zweiseitig vermietetes Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie.
  3. Rechte und Belastungen: Liegen Rechte in Abteilung II des Grundbuchs vor (z. B. Nießbrauch, Wohnrechte, Erbaurecht), erfordert dies zusätzliche finanzmathematische Berechnungen.

2. Richtwerte & Kostentransparenz

  • Erstgespräch: Bei Sebastian Rudek stets kostenfrei und unverbindlich.
  • Kurzgutachten: Ideal für Verkaufsentscheidungen oder familieninterne Einigungen.
  • Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB): Festpreisangebot nach transparenter Aufwandseinschätzung.

3. Steuerliche Absetzbarkeit von Gutachterkosten

Ein oft übersehener Vorteil: In vielen Fällen können die Gutachterkosten steuerlich geltend gemacht werden:

  • Werbungskosten: Bei vermieteten Immobilien können die Kosten für ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer oder Kaufpreisteilung als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgesetzt werden.
  • Erbschaftsteuer & Schenkungssteuer: Gutachterkosten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) mindern die steuerpflichtige Bereicherung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem Steuerberater.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde zur allgemeinen Information mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und redaktionell geprüft. Er dient reinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder bindende gutachterliche Beratung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Für eine verbindliche und fachlich belastbare Bewertung Ihres individuellen Falles nutzen Sie bitte unsere persönliche Beratung.

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